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   BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81   

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https://dejure.org/1982,5611
BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81 (https://dejure.org/1982,5611)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1982 - 2 B 16.81 (https://dejure.org/1982,5611)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1982 - 2 B 16.81 (https://dejure.org/1982,5611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der Fürsorgepflicht eines Dienstherren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    "welche Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 (BVerfGE 43, 154 ff.) im Hinblick auf die vorliegende Fallkonstellation zu ziehen sind".

    Gerade im Hinblick auf die von der Beschwerde sinngemäß behauptete Verletzung der Fürsorgepflicht ist in dem von der Beschwerde zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 43, 154 [166]) festgelegt, daß sich deren Inhalt "nur im Einzelfall genauer konkretisieren" läßt.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführen mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    Soweit die Beschwerde mit ihrem Vorbringen auf Seite 5 der Beschwerdeschrift eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) und damit den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat geltend machen wollen, muß sie schon daran scheitern, daß sie den Darlegungsanforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu u.a. BVerwGE 31, 212 [217 f.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]) nicht genügt.
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    Eine Frage aber, deren Beantwortung von einzelfallbedingten Umständen abhängt - dazu gehört auch die Frage, welche Konsequenzen der zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Hinblick auf die Fürsorgepflicht "für die bei dem Beschwerdeführer vorliegenden besonderen Umstände seiner Entlassung" habe -, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 L 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    Soweit die Beschwerde mit ihrem Vorbringen auf Seite 5 der Beschwerdeschrift eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) und damit den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat geltend machen wollen, muß sie schon daran scheitern, daß sie den Darlegungsanforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu u.a. BVerwGE 31, 212 [217 f.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]) nicht genügt.
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung von nicht nur für den konkreten Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserhebliche Rechtsfragen zu erwarten ist (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 23.79

    Voraussetzungen für eine Besoldung nach dem höheren Amt bei Zurechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1982 - 2 B 16.81
    Eine Frage aber, deren Beantwortung von einzelfallbedingten Umständen abhängt - dazu gehört auch die Frage, welche Konsequenzen der zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Hinblick auf die Fürsorgepflicht "für die bei dem Beschwerdeführer vorliegenden besonderen Umstände seiner Entlassung" habe -, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 L 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 2 B 34.82

    Unterstellung einer Beweistatsache als wahr - Maßgeblichkeit der

    Dies gilt auch für die Frage, wann die Voraussetzungen für eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erfüllt sind (vgl. auch Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 2 B 16.81 - und vom 20. Dezember 1982 - BVerwG 2 B 100.81 -).
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